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Akkreditierungspflicht entfällt für Zertifizierungsstellen – Ausnahme QS-GAP

02.05.2025 | Kontrollen und Laboranalysen | Tierhaltung/Transport | Futtermittelwirtschaft | Obst, Gemüse, Kartoffeln | Fleischwirtschaft | Monitoring | QS System | Lebensmitteleinzelhandel

25 05 02 Qualitas Praxis First

Seit dem 1. Januar 2025 ist für QS-zugelassene Zertifizierungsstellen keine separate Akkreditierung gemäß DIN EN ISO/IEC 17065 mehr erforderlich – mit Ausnahme des Scopes QS-GAP. Diese Neuerung gilt systemweit für alle Stufen und Systemketten im QS-System.

Im Zuge der Änderung wurde das QS-Systemhandbuch entsprechend angepasst und die Rahmenverträge mit den Zertifizierungsstellen bereits Ende 2024 aktualisiert. Ziel dieser Neuausrichtung ist es, die Zusammenarbeit zwischen QS, den Auditierenden und Zertifizierungsstellen weiter zu intensivieren.

Wir wollen als Programmeigner noch näher an den Auditierenden und den Zertifizierungsstellen agieren. Ziel ist es, unser gemeinsames Verständnis zur einheitlichen Umsetzung der QS-Prüfsystematik zu stärken, erklärt Dr. Alois Fenneker, Bereichsleiter des QS-Systemmanagement.

Zur Unterstützung dieser Entwicklung hat QS sein internes Kontrollsystem (SIKS) weiterentwickelt und seit Jahresbeginn implementiert.

Mehr dazu lesen Sie in unserem Beitrag Praxis first in der aktuellen qualitas.


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