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Antibiotikaeinsatz auf niedrigem Niveau

14.04.2021 | Schwein | Rind | Geflügel | Antibiotika | Tierärzte | Tiergesundheit

Kurzanleitung Uebertragung HIT

Die Kennzahlen aus dem Antibiotikamonitoring belegen: Der Einsatz von Antibiotika im QS-System bleibt auf einem niedrigen Niveau. Neben der Erfassung der Antibiotikaanwendungen und -abgaben im QS-System werden diese Informationen auch auf staatlicher Seite gesammelt, in der sogenannten HI-Tier-Tierarzneimitteldatenbank (HIT-TAM). Hierzu hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) kürzlich die Kennzahlen für das 2. Halbjahr 2020 veröffentlicht.

 


Ein Abgleich der Kennzahlen aus der QS-Datenbank mit den staatlich erfassten Daten zeigt den gleichen Verlauf. Die Kennzahlen für die im staatlichen Antibiotikamonitoring erfassten Masttiere (Schwein, Rind, Geflügel) waren zwischen 2014 und 2016 stark rückläufig und bewegen sich seitdem auf einem konstant niedrigen Niveau. Diesen Verlauf spiegeln auch die Kennzahlen für den Antibiotikaeinsatz im QS-System wider.

Service über QS-Antibiotikamonitoring

Die Auswertungen auf staatlicher Seite werden zweimal jährlich durchgeführt und die Tierhalter über ihren Antibiotikaeinsatz informiert. Durch die viermal jährlich durchgeführten Auswertungen der Antibiotikadaten durch QS ist die Informationsbereitstellung für die Betriebe im QS-System dynamischer, der Informationsgehalt ist erhöht und die Tierhalter können so einschätzen, ob bei der nächsten Auswertung mit Maßnahmen seitens des staatlichen Antibiotikamonitorings gerechnet werden muss. Die Auswertungen im QS-System schaffen zudem die Möglichkeit, dass sich Tierhalter innerhalb derselben Gruppe vergleichen können Dies trägt zur kontinuierlichen Optimierung des Antibiotikaeinsatzes bei. Betriebe im QS-System können QS außerdem dazu ermächtigen, ihre Daten automatisch in die staatliche Antibiotikadatenbank zu übertragen. Dies reduziert den Aufwand für die Tierhalter ganz entscheidend, weil sie anstelle eigener Eintragungen einfach die Angaben, die die Tierärzte in die QS-Datenbank eintragen, in der staatlichen Datenbank nutzen können.


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