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Pflanzenschutzmittel Apron XL – Notfallzulassung für mehrere Kulturen

07.03.2022 | Kontrollen und Laboranalysen | Obst, Gemüse, Kartoffeln

Notfallzulassungen-BVL-1

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat eine befristete Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel Apron XL erlassen.

Auf Grundlage des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 darf das Fungizid mit dem Wirkstoff Metalaxyl gegen Auslaufkrankheiten und Falschen Mehltau (Frühbefall) zur Saatgutbehandlung bei Buschbohnen, Radieschen und Feldsalat, Spinat, Rucola-Arten, frischer Kräuter, Speisezwiebeln, Möhre, Stangenbohnen und Beten eingesetzt werden.

Die Notfallzulassung für Apron XL gilt für den Zeitraum vom 31. März bis zum 29. Juli 2022.

Eine Übersicht mit allen aktuellen Notfallzulassungen für die verschiedenen Kulturen und Zeiträume finden Sie auf der Webseite des BVL.


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