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Ausnahmeregelung für den Transport von Futtermitteln aus der Ukraine

21.07.2022 | Handel | QS System

QS ICON FUTTERMITTEL NEG

Der Angriffskrieg von Russland in der Ukraine verursacht - neben zahlreichen anderen Aspekten – Engpässe in der Verfügbarkeit verschiedener Güter. Durch die Blockade der Seehäfen in der Ukraine soll nun möglichst viel Ware auf Straßen, Schienen oder Binnenschiffe umdisponiert werden. Eine Zertifizierung dieser Transportmittel, die bei QS für den Transport von Futtermitteln verpflichtend ist, ist jedoch aktuell nicht in ausreichendem Maße vorhanden.

Um die Versorgungslage mit landwirtschaftlichen Primärprodukten, insbesondere Getreide, und Futtermitteln aus der Ukraine aufrechtzuerhalten hat QS kurzfristig eine Ausnahmeregelung geschaffen. Somit ist ab sofort die Anwendung einer Gate-Keeper-Regelung für folgende Transportdienstleister von Futtermitteln und landwirtschaftlichen Primärprodukten innerhalb und aus der Ukraine möglich:

  • Gate-Keeping für nicht-zertifizierten Straßentransport
  • Gate-Keeping für nicht-zertifizierten Binnenschifftransport
  • Gate-Keeping für nicht-zertifizierte Befrachter bei Schienentransporten

Die neue, bis zum 30.03.2023 befristete Gate-Keeper-Regelung ist in der aktuell revidierten Anlage 9.2 Gate-Keeper-Regelung (gültig ab 01.01.2024) zum QS-Leitfaden Futtermittelwirtschaft zu finden.

Die erweiterte Gate-Keeper-Regelung erlaubt es QS-zertifizierten Abnehmern der Futtermittel, auch nicht-zertifizierte Transportdienstleister einzusetzen und die Verantwortung an die Qualitätssicherung dieser Unternehmen selbst zu übernehmen. Über diese Regelung kann schnell und pragmatisch ukrainische Ware auch ins QS-System gebracht werden, ohne eine Reduzierung der Qualitätssicherung. Die präzisen Anforderungen zur Umsetzung der Gate-Keeper-Reglung können Sie der Anlage 9.2 entnehmen.

 

 


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