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Bündelzertifizierung – Neue Regelungen zum 1. April 2023

15.02.2023 | Futtermittelwirtschaft | Bündler Tierhaltung | QS System

QS ICON FUTTERMITTEL NEG

Ende Januar beschloss der Fachbeirat, die Umbenennung der Bündelzertifizierung für Futtermittelunternehmen in Matrixzertifizierung. Diese ist weiterhin nutzbar für Unternehmen oder einen Unternehmensverbund mit mehreren Handelsstandorten oder Lagerstätten, oder für eine Spedition mit mehreren Standorten. Zudem wurde die Rolle eines Matrixkoordinators eingeführt. Bei diesem handelt es sich um den Hauptstandort/die Zentrale und wird künftig in der QS-Datenbank mit der neuen Produktionsart 770 angemeldet. Es wurde beschlossen, dass für jeden Standort, der über diesen Koordinator in das QS-System eingebunden ist, ein eigener Auditbericht in der QS-Datenbank hinterlegt wird. Für die Matrixteilnehmer wird darüber hinaus eine Zertifikatslaufzeit von drei Jahren eingeführt, in der die Zentrale – der Matrixkoordinator – jährlich und jeder Standort mindestens einmal auditiert wird.

Die Änderungen werden in die Leitfäden Futtermittelwirtschaft und Zertifizierung voraussichtlich mit einer Revision zum 1. April 2023 aufgenommen. Mit den Anpassungen wird eine bessere Darstellung der Auditergebnisse jedes einzelnen Matrixstandortes sowie eine bessere Übersicht über die Auditierung der einzelnen Standorte erzielt. Außerdem ist das Vorgehen damit international vergleichbar.


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