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BVL erteilt Notfallzulassung für Herbizid Asulox

28.09.2021 | Kontrollen und Laboranalysen | Obst, Gemüse, Kartoffeln

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Auf Grundlage des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eine befristete Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel Asulox erteilt.

Danach darf das Herbizid mit dem Wirkstoff Asulam gegen Knöterich- und Kreuzkraut-Arten an Spinat und frischen Kräutern (Petersilie) angewendet werden.

Die Notfallzulassung für Asulox für die Anwendung in Spinat und frischen Kräutern (Petersilie) gilt für den Zeitraum vom 23. September 2021 bis zum 20. Januar 2022.

Bereits im Mai 2021 hatte das BVL eine Notfallzulassung für Asulox zur Bekämpfung von Senecio- und Polygonum-Arten in Spinat und frischen Kräutern veröffentlicht.

Eine detaillierte Übersicht mit allen aktuellen Notfallzulassungen für die verschiedenen Kulturen und Zeiträume finden Sie auf der Internetseite des BVL.


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