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BVL - Notfallzulassungen für Verimark und Spruzit Neu

04.04.2022 | Kontrollen und Laboranalysen | Obst, Gemüse, Kartoffeln

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Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat Notfallzulassungen für die Pflanzenschutzmittel Verimark und Spruzit Neu erlassen.

Über die bestehende Zulassung hinaus darf das Insektizid Verimark (Wirkstoff: Cyantraniliprole) zur Bekämpfung von Thripsen beim Anbau von Paprika, Gurke und Aubergine im Gewächshaus verwendet werden. Die Notfallzulassung für Verimark gilt für den Zeitraum vom 1. April bis zum 29. Juli 2022.

Ebenfalls über die bestehende Zulassung hinaus ist der Einsatz des Insektizids Spruzit Neu (Wirkstoffe: Pyrethrine und Rapsöl) zur Bekämpfung von Blattläusen und beißenden Insekten an Süß- und Sauerkirschen im ökologischen Anbau zulässig. Die Notfallzulassung für Spruzit Neu ist im Zeitraum vom 1. April bis zum 29. Juli 2022 gültig.

Eine Übersicht aller aktuell auf Basis des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 erteilten Notfallzulassungen finden Sie auf der Internetseite des BVL.


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