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BVL - Teilwiderruf und Einschränkung der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Penconazol

29.04.2025 | Kontrollen und Laboranalysen | Obst, Gemüse, Kartoffeln | QS System

25 04 29 Teilwiderruf Und Einschränkung Der Zulassung Von Pflanzenschutzmitteln Mit Dem Wirkstoff Penconazol

Bedingt durch die Festlegung neuer Rückstandshöchstgehalte für den Wirkstoff Penconazol in Kernobst hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die Zulassung mehrerer Pflanzenschutzmittel-Anwendungen widerrufen bzw. eingeschränkt. Dies teilte das BVL über eine am 25. April 2025 veröffentlichte Fachmeldung mit.

Hiervon sind die nachfolgenden Anwendungen und Pflanzenschutzmittel betroffen:


Teilwiderruf

Anwendungsnummer Handelsbezeichnung
Pflanzenschutzmittel
Schadorganismus Kultur Teilwiderruf zum
033590-00/07-001 TOPAS Echte Mehltaupilze Aprikose, Pfirsich 17.04.2025

Einschränkung der Zulassung

Anwendungsnummer Handelsbezeichnung
Pflanzenschutzmittel
Schadorganismus Kultur (ALT) Kultur (NEU, Datum)
033590-00/00-003 TOPAS Echter Mehltau
(Podosphaera leucotricha)
Kernobst (ausgenommen: Apfel) Kernobst (ausgenommen: Apfel, Apfelbeere) (17.04.2025)
00B192-00/00-001 TRUST Schorf (Venturia spp.) Kernobst Kernobst (ausgenommen: Apfelbeere) (22.04.2025)
00B192-00/00-002 TRhierUST Echter Mehltau
(Podosphaera leucotricha)
Kernobst Kernobst (ausgenommen: Apfelbeere) (22.04.2025)

Ferner weist das BVL darauf hin, dass der Teilwiderruf sowie die Einschränkung der Anwendungen auch für die entsprechenden Anwendungen der zugehörigen Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels.


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