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Ferramol Schneckenkorn und NEU 1186 M – Widerruf der Zulassung

09.11.2018 | Produktion | Rückstandsmonitoring

Notfallzulassungen-BVL-1

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz (BVL) hat die Zulassung für die Pflanzenschutzmittel Ferramol Schneckenkorn (Zulassungsnummer 034496-00) und NEU 1186 M (Zulassungsnummer 027744-00) widerrufen. Damit ist die Anwendung beider Pflanzenschutzmittel durch berufliche Verwender in Ackerbaukulturen, im Weinbau, an Obst- und Gemüsekulturen sowie bei Zier- und Begrünungspflanzen ab sofort nicht mehr zulässig.

Die Anwendung von Ferramol Schneckenkorn und NEU 1186 M durch nicht-berufliche Verwender in Obst- und Gemüsekulturen und in Zierpflanzen bleibt dagegen weiterhin zugelassen.

Neben den genannten Bezeichnungen werden die beiden Pflanzenschutzmittel auch unter den folgenden Handelsbezeichnungen vertrieben, für welche der Widerruf der Zulassung ebenfalls gilt:

  • Dehner Schneckenkorn Wirkstoff aus der Natur (034496-60)
  • SCHNECKENKORN ORGANIC (034496-61)
  • Kölle Schneckenkorn (034496-62)
  • Ferramol Schneckenkorn compact (027744-60)

Der Widerruf erfolgte auf Antrag des Zulassungsinhabers.


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