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Fonganil Gold – Notfallzulassung gegen Falsche Mehltaupilze an Salat- und Kräuterarten

06.04.2022 | Kontrollen und Laboranalysen | Obst, Gemüse, Kartoffeln

22 04 06 Notfallzulassung Fonganil Gold

Für den Einsatz gegen Falsche Mehltaupilze an Salat- und Kräuterarten in der Jungpflanzenerzeugung im Gewächshaus hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eine Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel Fonganil Gold (Wirkstoff: Metalaxyl-M) erteilt.

Gemäß der auf Basis des Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 erlassenen Notfallzulassung ist die Anwendung von Fonganil Gold für die genannten Kulturen zwischen dem 28. März und dem 25. Juli 2022 zulässig. Anfang Februar 2022 hatte das BVL bereits eine Notfallzulassung für die Anwendung von Fonganil Gold gegen Falschen Mehltau an Tomatenjungpflanzen im Gewächshaus veröffentlicht.

Weitere Informationen zu dieser sowie zu allen weiteren aktuell geltenden Notfallzulassungen für Pflanzenschutzmittel finden Sie auf der Internetseite des BVL.


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