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Kartoffelanbau– Notfallzulassung für Trika Expert gegen Schnellkäferlarven

01.02.2022 | Kontrollen und Laboranalysen | Obst, Gemüse, Kartoffeln

Kartoffeln

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat auf Basis des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 eine Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel Trika Expert erlassen.

Im Zeitraum zwischen dem 1. Februar und 31. Mai 2022 darf das Insektizid mit dem Wirkstoff lambda-Cyhalotrin zur Bekämpfung von Schnellkäferlarven (Drahtwurm) im Kartoffelanbau (Freiland) angewendet werden.

Eine detaillierte Übersicht aller aktuell geltenden Notfallzulassungen für die verschiedenen Kulturen und Zeiträume finden Sie auf der Webseite des BVL.


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