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Notfallzulassung für BENEVIA gegen Spargelfliegen an Spargel

04.04.2022 | Kontrollen und Laboranalysen | Obst, Gemüse, Kartoffeln

20 04 03 Notfallzulassung Benevia Spargel

Auf Grundlage des Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eine befristete Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel BENEVIA erlassen.

Danach ist der Einsatz des Insektizids mit dem Wirkstoff Cyantraniliprole über die bestehende Zulassung hinaus zwischen dem 1. April und dem 29. Juli 2022 zur Bekämpfung von Spargelfliegen an Spargel zulässig.

Informationen zu dieser und zu allen weiteren aktuell gültigen Notfallzulassungen für die verschiedenen Kulturen und Zeiträume finden Sie auf der Webseite des BVL.


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