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BVL: Notfallzulassung für Cuprozin progress im Kartoffelbau

26.07.2021 | Kontrollen und Laboranalysen | Obst, Gemüse, Kartoffeln

19 07 10 Zulassung Für Pflanzenschutzmittel Wirkstoff Chlorpropham Läuft Aus

Für das Pflanzenschutzmittel Cuprozin progress hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) gemäß des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 eine Notfallzulassung erteilt.

Über die bestehende Zulassung hinaus darf das Fungizid mit dem Wirkstoff Kupferhydroxid zur Bekämpfung von Kraut- und Knollenfäule an Kartoffeln zur Anwendung kommen. Die Notfallzulassung ist auf den ökologischen Anbau beschränkt und gilt vom 21. Juli bis zum 17. November 2021.

Alle aktuell geltenden Notfallzulassungen für die verschiedenen Kulturen und Zeiträume finden Sie auf der Webseite des BVL.


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