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Notfallzulassung für Insegar gegen Pflaumenwickler an Pflaumen, Zwetschen, Mirabellen und Renekloden

16.05.2022 | Kontrollen und Laboranalysen | Obst, Gemüse, Kartoffeln

22 05 16 Notfallzulassung Insegar

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat auf Grundlage des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 eine Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel Insegar erlassen.

Die Notfallzulassung für Insegar (Wirkstoff: Fenoxycarb) gilt für die Bekämpfung von Pflaumenwicklern (Cydia funebrana) an Pflaumen, Zwetschen, Mirabellen sowie Renekloden im Zeitraum vom 15. Mai bis zum 11. September 2022.

Eine detaillierte Übersicht aller aktuellen Notfallzulassungen für die verschiedenen Anwendungen und Zeiträume finden Sie auf der Internetseite des BVL.


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