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Notfallzulassung für Insegar gegen Pflaumenwickler an Pflaume, Zwetschge, Mirabelle und Reneklode

03.05.2024 | Kontrollen und Laboranalysen | Obst, Gemüse, Kartoffeln | QS System

22 05 16 Notfallzulassung Insegar

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat eine Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel Insegar (Wirkstoff: Fenoxycarb) erteilt.

Gemäß der auf Basis von Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 erlassenen Notfallzulassung ist damit der Einsatz von Insegar für die Bekämpfung von Pflaumenwicklern (Cydia funebrana) an Pflaume, Zwetschge, Mirabelle sowie an Renekloden im Zeitraum 1. Mai bis zum 28. August 2024 zulässig.

Eine detaillierte Übersicht aller aktuellen Notfallzulassungen für die verschiedenen Anwendungen und Zeiträume finden Sie auf der Internetseite des BVL.


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