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Notfallzulassung für Herbizid Proman gegen einjährige zweikeimblättrige Unkräuter

18.02.2022 | Kontrollen und Laboranalysen | Obst, Gemüse, Kartoffeln

Sachkundenachweis Pflanzenschutz

Auf Grundlage des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz (BVL) eine Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel Proman erteilt.

Hiernach darf das Herbizid mit dem Wirkstoff Metobromuron über die bestehende Zulassung gegen einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (Ausnahme: Klettenlabkraut) an Feldsalat eingesetzt werden. Die Notfallzulassung für Proman ist für den Zeitraum vom 20. Februar bis zum 19. Juni 2022 gültig.

Genauere Informationen zu allen aktuell gültigen Notfallzulassungen für die verschiedenen Kulturen und Zeiträume finden Sie auf der Webseite des BVL.


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