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Notfallzulassung für Spruzit Neu gegen Birnenknospenstecher und Rotbeinige Baumwanze im ökologischen Kernobst-Anbau

28.07.2020 | Produktion | Rückstandsmonitoring

Notfallzulassungen-BVL-1

Erzeuger von Kernobst im ökologischen Anbau dürfen bei der Bekämpfung des Birnenknospenstechers (Anthonomus pyri) und der Rotbeinigen Baumwanze (Pentatoma rufipes) auf das Pflanzenschutzmittel Spruzit Neu zurückgreifen. Dies sieht eine gemäß des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) erteilte Notfallzulassung vor.

Danach darf das Insektizid mit den Wirkstoffen Pyrethrine und Rapsöl über die bestehende Zulassung gegen die beiden Schädlingsarten zum Einsatz gebracht werden. Die Notfallzulassung ist auf den ökologischen Kernobst-Anbau beschränkt und gilt vom 1. August bis zum 28. November 2020.

Eine detaillierte Übersicht zu allen aktuell bestehenden Notfallzulassungen für die verschiedenen Kulturen und Zeiträume finden Sie auf der Internetseite des BVL.


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