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Notfallzulassungen für Pflanzenschutzmittel Exirel, Fonganil Gold und Harpun

15.05.2025 | Kontrollen und Laboranalysen | Obst, Gemüse, Kartoffeln | QS System

BVL Teaser NEU

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat Notfallzulassungen für die Pflanzenschutzmittel Exirel (Wirkstoff: Cyantraniliprole), Fonganil Gold (Wirkstoff: Metalaxyl-M) und Harpun (Wirkstoff: Pyriproxyfen) erteilt.

Auf Grundlage von Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 und über die bestehende Zulassung hinaus ist der Einsatz von Exirel für die Bekämpfung von Kirschfruchtfliegen (Rhagoletis cerasi, Rhagoletis cingulata) und Kirschessigfliegen (Drosophila suzukii) an Süß- und Sauerkirschen im Zeitraum vom 9. Mai bis zum 5. September 2025 zulässig.

Gegen Weißen Rost (Albugo candida) an Radieschen und Rettich im Freiland darf das Pflanzenschuzmittel Fonganil Gold eingesetzt werden. Die Notfallzulassung für Fonganil Gold gilt ebenfalls für den Zeitraum vom 9. Mai bis zum 5. September 2025.

Über die bestehende Zulassung hinaus darf das Insektizid Harpun gegen Pflaumenwickler (Cydia funebrana) an Pflaume, Zwetschge, Reneklode und Mirabelle im Zeitraum vom 15. Mai bis zum 11. September 2025 zum Einsatz gebracht werden.

Detaillierte Informationen und Hintergründe zu allen aktuell geltenden Notfallzulassungen finden Sie auf der Internetseite des BVL.


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