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Obstbau: Anwendung von vertikalen Netzen als zusätzliche technische Option zur Abdriftminderung zulässig

26.04.2021 | Obst, Gemüse, Kartoffeln

19 03 27 Notfallzulassung Curatio Kernobst

Im Rahmen der Anwendungsbestimmungen zum Schutz des Naturhaushalts ist ab sofort unter bestimmten Voraussetzungen die Nutzung vertikaler Netze in Kombination mit verlustmindernden Pflanzenschutz-Geräten zulässig. Diese zusätzliche technische Option wurde in der Vorbemerkung im Verzeichnis Verlustmindernde Geräte des Julius Kühn-Instituts (JKI) entsprechend ergänzt.

Voraussetzung für die Nutzung ist, dass jedes Gerät nach guter fachlicher Praxis, unter Berücksichtigung der Angaben der Gebrauchsanleitung sowie der im Verzeichnis des JKI gelisteten Verwendungsbestimmungen verwendet wird.

Im Obstbau eingesetzte Spritz- und Sprühgeräte mit Luftunterstützung, die für diesen Verwendungsbereich in die Abdriftminderungsklassen 50 %, 75 % oder 90 % des Verzeichnisses eingetragen sind, gelten als eingetragen in die nächst höhere Abdriftminderungsklasse und können dann entsprechend den Anwendungsbestimmungen der anzuwendenden Pflanzenschutzmittel für die jeweils nächst höhere Klasse (75 %, 90 % oder 95 %) verwendet werden, wenn

  • die Obstanlage mit einem über dem Bestand geschlossenen Hagelschutznetz versehen ist und
  • zwischen der Längsseite der Obstanlage und dem zu schützenden Objekt (Oberflächengewässer, Saumbiotop) ein geschlossenes vertikales Netz (Maschenweite maximal 0,27 x 0,77 cm) angebracht und mit einem Hagelschutznetz verbunden ist.

 


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