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Anbau von Paprika, Gurke und Aubergine im Gewächshaus - Notfallzulassung für Verimark gegen Thripse

25.08.2020 | Produktion | Rückstandsmonitoring

Notfallzulassungen-BVL-1

Auf Grundlage des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eine Notfallzulassung für das Insektizid Verimark erlassen.

Danach darf das Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Cyantraniliprole zur Bekämpfung von Thripse beim Anbau von Paprika, Gurke und Aubergine im Gewächshaus eingesetzt werden. Die Notfallzulassung gilt für den Zeitraum vom 20. August bis zum 17. Dezember 2020.

Eine Übersicht mit allen aktuellen Notfallzulassungen für die verschiedenen Kulturen und Zeiträume finden Sie auf der Internetseite des BVL.


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