Logo - QS. Ihr Prüfsystem für Lebensmittel

Pflanzenschutz – Mehrere Notfallzulassungen für Anwendung in Stein- und Kernobst

09.04.2021 | Obst, Gemüse, Kartoffeln

Notfallzulassungen-BVL-1

Auf Grundlage des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) Notfallzulassungen für mehrere Pflanzenschutzmittel zur Anwendung in Stein- und Kernobst erteilt.

Über die bestehende Zulassung hinaus ist ab sofort die Anwendung des Insektizids Quassia MD (Wirkstoff: Trockenextrakt (MD) aus Quassia amara) zur Bekämpfung von Sägewespen an Kern- und Steinobst zulässig. Die Notfallzulassung ist auf den ökologischen Anbau beschränkt und gilt für den Zeitraum vom 1. April bis zum 29. Juli 2021.

Für den identischen Zeitraum gilt auch eine vom BVL erlassene Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel Spruzit Neu (Wirkstoffe: Pyrethrine und Rapsöl). Danach darf das Insektizid gegen Blattläuse und beißende Insekten in Süß- und Sauerkirschen für die Zeit vom 1. April bis zum 29. Juli 2021 zum Einsatz gebracht werden. Auch hier ist die Anwendung ausschließlich im ökologischen Anbau zulässig.

Zur Bekämpfung von Wanzen in Äpfeln, Birnen, Süß- und Sauerkirschen hat das BVL eine Notfallzulassung für das Insektizid Karate Zeon erteilt. Die Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff lambda-Cyhalotrin ist ebenfalls auf den Zeitraum vom 1. April bis zum 29. Juli 2021 befristet.

Eine detaillierte Übersicht zu allen aktuell gültigen Notfallzulassungen finden Sie auf der Webseite des BVL.


zurück nach oben