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Pflanzenschutzmittelwirkstoff Alpha- Cypermethrin – Widerruf der EU-Genehmigung

18.06.2021 | Obst, Gemüse, Kartoffeln

Sachkundenachweis Pflanzenschutz

Die EU-Kommission hat die Genehmigung für den Pflanzenschutzmittel-Wirkstoff Alpha-Cypermethrin widerrufen. Bedingt durch die Entscheidung müssen die EU-Mitgliedsstaaten gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2021/795 bestehende Zulassungen für Pflanzenschutzmittel, die Alpha-Cypermethrin enthalten, spätestens mit Wirkung bis zum 7. Dezember 2021 widerrufen.

Folgende Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Alpha-Cypermethrin besitzen aktuell in Deutschland eine Zulassung:

  • Fastac ME (Zulassungsnr.: 007473-00, Zulassungsende: 31.12.2024)
  • ALFATAC 10 EC (Zulassungsnr.: 00A212-00, Zulassungsende: 31.10.2021*)
  • FASTHRIN 10 EC (Zulassungsnr.: 008614-00, Zulassungsende: 31.07.2021*)

Etwaige Aufbrauchfristen enden spätestens am 7. Dezember 2022. Das BVL wird hierzu weitere Informationen in einer gesonderten Fachmeldung veröffentlichen.

Weitere Details zum Widerruf der Zulassung für den Pflanzenschutzmittel-Wirkstoff Alpha-Cypermethrin finden Sie auf der Internetseite des BVL.

*Die Zulassungen für ALFATAC 10 EC und FASTHRIN 10 EC enden in Deutschland durch Zeitablauf vor dem 7. Dezember 2021, weshalb kein Widerruf notwendig ist. Nach Zulassungsende gilt gemäß Pflanzenschutzgesetz und Durchführungsverordnung (EU) 2021/795 eine Abverkaufsfrist von sechs Monaten und eine Aufbrauchfrist bis zum 7. Dezember 2022.


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