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Pflanzenschutzmittel Roundup Future - Zulassung derzeit teilweise wieder wirksam

29.04.2025 | Kontrollen und Laboranalysen | Obst, Gemüse, Kartoffeln | QS System

BVL Teaser NEU

Über eine am 11. März 2025 veröffentlichte Fachmeldung hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) mitgeteilt, dass die Zulassung für das Pflanzenschutzmittel Roundup Future (Zulassungsnummer: 00A042-00) aktuell nicht wirksam ist. Am 24. April 2025 hat das BVL eine Ergänzung zur Fachmeldung veröffentlicht, wonach auf Antrag des Zulassungsinhabers die sofortige Vollziehung des Verlängerungsbescheides vom 25. November 2024 hinsichtlich der untenstehenden Anwendungen angeordnet wird.

Bedingt durch den Bescheid seitens des BVL ist damit die Zulassung von Roundup Future für die folgenden Anwendungen im Obst- und Gemüseanbau wieder wirksam:


Anwendungsnummer Schadorganismus Kultur/Objekt
00A042-00/00-001 Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter Ackerbaukulturen
00A042-00/00-007 Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter Obstgehölze (ausgenommen: Himbeerartiges Beerenobst)
00A042-00/00-010 Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter Wurzel- und Knollengemüse
00A042-00/00-024 Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter Fruchtgemüse
00A042-00/00-025 Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter Spargel
00A042-00/00-028 Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter Wurzel- und Knollengemüse
00A042-00/00-029 Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter Gemüsekulturen

Zusätzlich weist das BVL darauf hin, dass die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Deutsche Umwelthilfe e. V. vom 4. März 2025 weiterhin Bestand hat. Die Zulassung von Anwendungen, die in der vorstehenden Tabelle nicht aufgeführt sind, ist daher weiterhin nicht wirksam.

Weitere Details hierzu finden Sie auf der Webseite des BVL.


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