Über eine am 11. März 2025 veröffentlichte Fachmeldung hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) mitgeteilt, dass die Zulassung für das Pflanzenschutzmittel Roundup Future (Zulassungsnummer: 00A042-00) aktuell nicht wirksam ist. Am 24. April 2025 hat das BVL eine Ergänzung zur Fachmeldung veröffentlicht, wonach auf Antrag des Zulassungsinhabers die sofortige Vollziehung des Verlängerungsbescheides vom 25. November 2024 hinsichtlich der untenstehenden Anwendungen angeordnet wird.
Bedingt durch den Bescheid seitens des BVL ist damit die Zulassung von Roundup Future für die folgenden Anwendungen im Obst- und Gemüseanbau wieder wirksam:
Anwendungsnummer | Schadorganismus | Kultur/Objekt |
00A042-00/00-001 | Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter | Ackerbaukulturen |
00A042-00/00-007 | Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter | Obstgehölze (ausgenommen: Himbeerartiges Beerenobst) |
00A042-00/00-010 | Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter | Wurzel- und Knollengemüse |
00A042-00/00-024 | Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter | Fruchtgemüse |
00A042-00/00-025 | Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter | Spargel |
00A042-00/00-028 | Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter | Wurzel- und Knollengemüse |
00A042-00/00-029 | Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter | Gemüsekulturen |
Zusätzlich weist das BVL darauf hin, dass die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Deutsche Umwelthilfe e. V. vom 4. März 2025 weiterhin Bestand hat. Die Zulassung von Anwendungen, die in der vorstehenden Tabelle nicht aufgeführt sind, ist daher weiterhin nicht wirksam.
Weitere Details hierzu finden Sie auf der Webseite des BVL.