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Pflaumenwickler an Pflaumen, Zwetschen, Mirabellen und Renekloden - Notfallzulassung für Insegar

09.05.2023

22 05 16 Notfallzulassung Insegar

Auf Basis von Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eine Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel Insegar erlassen.

Die Notfallzulassung für Insegar (Wirkstoff: Fenoxycarb) gilt für die Bekämpfung von Pflaumenwicklern (Cydia funebrana) an Pflaumen, Zwetschen, Mirabellen sowie Renekloden und ist im Zeitraum 15. Mai bis zum 11. September 2023 gültig.

Eine detaillierte Übersicht aller aktuellen Notfallzulassungen für die verschiedenen Anwendungen und Zeiträume finden Sie auf der Internetseite des BVL.


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