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Pflanzenschutzmittel Mamba - Widerruf der Genehmigung für den Parallelhandel

13.09.2021 | Kontrollen und Laboranalysen | Obst, Gemüse, Kartoffeln

Notfallzulassungen-BVL-1

Für das Pflanzenschutzmittel Mamba (GP-Nummer: 024660-00/067) hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die Genehmigung für den Parallelhandel widerrufen.

Damit ist das Herbizid ab sofort nicht mehr verkehrsfähig und seine Anwendung nicht mehr zulässig. Der Widerruf ist nur für das Mittel mit der angegebenen GP-Nummer gültig. In Bezug auf den Widerruf wurde sofortige Vollziehung angeordnet, wodurch ein eventueller Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat.

Weitere Informationen zum Widerruf der Genehmigung für den Parallelhandel für das Pflanzenschutzmittel Mamba sowie eine Übersicht zu allen aktuell widerrufenen und ruhenden Zulassungen finden Sie auf der Webseite des BVL.


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