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SpinTor: Mehrere Notfallzulassungen für die Bekämpfung der Kirschessigfliege bei verschiedenen Kulturen

30.05.2018 | Rückstandsmonitoring

Quelle: Pflanzenschutzdienst NRW

Quelle: Pflanzenschutzdienst NRW

Auf Grundlage des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) mehrere Notfallzulassungen für das Pflanzenschutzmittel SpinTor (Wirkstoff: Spinosad) erlassen.

Über die bestehende Zulassung hinaus darf das Insektizid zur Bekämpfung der Kirschessigfliege (Drosophila suzukii) bei den nachfolgenden Kulturen in folgenden Zeiträumen zum Einsatz gebracht werden, wobei die spezifischen Anwendungsbestimmungen zu berücksichtigen sind:

  • 1. Mai bis 28. August 2018: Süßkirsche, Sauerkirsche
  • 1. Juni bis 28. September 2018: Pfirsich, Aprikose
  • 15. Juni bis 12. Oktober 2018: Pflaume, Zwetschge, Mirabelle, Reneklode, Erdbeere

Eine Übersicht mit allen aktuellen Notfallzulassungen für die verschiedenen Kulturen und Zeiträume finden Sie auf der Internetseite des BVL.


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