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Überarbeitung der bilateralen Vereinbarung zwischen EFISC-GTP und QS

18.03.2024 | Einzelfuttermittelherstellung | QS System

24 03 18 Bilaterale Vereinbarung QS EFISC GTP

Der Standardgeber EFISC-GTP (European Feed and Food Ingredient Safety Certification Aisbl) und QS haben eine Erweiterung des Vertrags über die gegenseitige Anerkennung unterzeichnet. Folglich revidiert QS die Anlage 9.1 Anerkannte Standards (rev01) des Leitfadens Futtermittelwirtschaft zum 18. März 2024.

Durch die Änderung sind die Einzelfuttermittel, die bei der Herstellung von Malz anfallen, ab sofort auch Bestandteil der bilateralen Anerkennung zwischen den Standargebern. Somit können QS-zertifizierte Unternehmen diese Produkte von EFISC-GTP zertifizierten Lieferanten beziehen, sofern diese eine QS-Lieferberechtigung haben.

 

Weiterhin ist die Anerkennung einer Zertifizierung nach EFISC-GTP gültig für Einzelfuttermittel, die bei der Ölsaatenverarbeitung, Stärkeherstellung oder der Biodieselherstellung (ausschließlich Glycerin und Glycerin, roh) anfallen sowie für Handel, Lagerung und Transport von Einzelfuttermitteln pflanzlicher Herkunft.


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