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Verkürzte Aufbrauchfrist für Fungizid Cercobin FL

19.03.2021 | Kontrollen und Laboranalysen | Obst, Gemüse, Kartoffeln

Notfallzulassungen-BVL-1

Antragsgemäß hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) mit Wirkung zum 19. April 2021 die Zulassung für Pflanzenschutzmittel, die den Wirkstoff Thiophanat-methyl enthalten widerrufen. Von dem auf die Durchführungsverordnung (EU) 2020/1498 zurückgehenden Widerruf ist auch das zur Bekämpfung von pilzlicher Lagerfäule an Kernobst eingesetzte Fungizid Cercobin FL (Zulassungsnummer: 033496-00) betroffen.

Da für Cercobin FL aber ohnehin die Zulassung in Deutschland durch Zeitablauf am 31. Oktober 2020 endete, war hierfür kein gesonderter Widerruf notwendig. Das BVL hat für Cercobin FL eine Abverkaufsfrist bis zum 30. April 2021 sowie eine verkürzte Aufbrauchfrist bis zum 19. Oktober 2021 definiert.


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