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Zulassungswiderruf für Pflanzenschutzmittel-Wirkstoff Mancozeb – BVL definiert Abverkaufs- und Aufbrauchfrist bis zum 4. Januar 2022

04.06.2021 | Kontrollen und Laboranalysen | Obst, Gemüse, Kartoffeln

BVL Pflanzenschutz

In einer im Januar 2021 veröffentlichten Fachmeldung hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) mit Wirkung zum 4. Juli 2021 die Zulassung für Pflanzenschutzmittel widerrufen, die den Wirkstoff Mancozeb enthalten. Der Widerruf geht auf eine seitens der EU nicht verlängerte Zulassung für den Wirkstoff zurück.

Vom Widerruf sind die nachfolgenden Pflanzenschutzmittel betroffen, für welche das BVL in einer Fachmeldung vom 31. Mai 2021 eine Abverkaufs- und Aufbrauchfrist bis zum 4. Januar 2022 (Ausnahme: Fantic M WG, Zulassungsnr.: 025872-00, keine Angaben zu Fristen) definiert hat:

  • REVUS MZ (Zulassungsnr.: 006690-00)
  • Dithane Vino WG (Zulassungsnr.: 007018-00)
  • Manfil 80 WP ((Zulassungsnr.: 007019-00)
  • AREVA MZ ((Zulassungsnr.: 007162-00)
  • TRIDEX DG RAINCOAT ((Zulassungsnr.: 024350-00)
  • Manzate (: 024350-60)
  • Ridomil Gold MZ (Zulassungsnr.: 024412-00)
  • Fantic M WG (Zulassungsnr.: 025872-00)
  • Shaktis (Zulassungsnr.: 026417-00)
  • Moonlight (Zulassungsnr.: 026417-60)
  • Dithane NeoTec (Zulassungsnr.: 033924-00)
  • Avtar 75 NT (Zulassungsnr.: 033924-66)

Nach Zulassungsende bzw. nach Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste entsorgungspflichtig. Die Widerrufe gelten ebenfalls für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels mit den identischen Fristen.

Detaillierte Informationen zum Widerruf der Zulassung für Widerruf der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Mancozeb finden Sie in den BVL-Fachmeldungen vom 13. Januar 2021 und vom 31. Mai 2021.


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