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Tiertransport

Die Teilnahme von Tiertransporteuren am QS-System wird über sogenannte Bündler organisiert. Die aktuelle Bündlerliste finden Sie unter Relevante Dokumente auf dieser Seite. Welchen Bündler Sie auswählen, steht Ihnen frei.

Mit Ihrem Bündler schließen Sie eine Teilnahme- und Vollmachtserklärung ab: damit ist die vertragliche Grundlage für die QS-Teilnahme geschaffen. Ihr Bündler kümmert sich dann um die nächsten Schritte zur QS-Zertifizierung: er meldet Sie bei uns in der QS-Datenbank an und organisiert die Audits. Nach Freigabe des bestandenen Audits sind Sie lieferberechtigt für das QS-System.

Bündler sind die ersten Ansprechpartner für alle Tiertransporteure. Sie sind das Bindeglied zwischen Ihnen und QS. Bei allen Fragen rund um das QS-System und um die QS-Anforderungen wenden Sie sich an Ihren Bündler. Auch zu Fragen der Kosten für die Systemteilnahme und Auditierung wird er Ihnen Auskunft geben.

Wenn Sie ausschließlich für einen einzigen Schlachthof oder eine Brüterei arbeiten (1:1-Lieferbeziehung), ist eine Teilnahme am QS-System über den Schlachthof bzw. die Brüterei möglich. In diesem Fall ist Ihr Schachthof oder die Brüterei Ihr erster Ansprechpartner.

 


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