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BVL: Abverkaufs- und Aufbrauchfristen von Fortress 250

20.05.2019

16 06 21 Erdbeeren Mit Sicherheit

Am 11. Dezember 2018 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in einer Fachmeldung darüber informiert, dass die EU-Wirkstoffgenehmigung für den Wirkstoff Quinoxyfen nicht erneuert wurde. Damit endeten mit Wirkung zum 30. April 2019 die Zulassungen für alle in Deutschland zugelassenen Pflanzenschutzmittel mit diesem Wirkstoff durch Zeitablauf. Hiervon ist auch das zuvor für die Anwendung im Obstbau (Erdbeere, Johannisbeerartiges Beerenobst, Tafeltraube) zugelassene Fungizid Fortress 250 (Zulassungsnummer: 024966-00) betroffen.

Für dieses Pflanzenschutzmittel gilt zunächst eine reguläre Abverkaufsfrist, anschließend eine verkürzte Aufbrauchfrist. Die Abverkaufsfrist für Fortress 250 ist bis zum 30. Oktober 2019 und die verkürzte Aufbrauchfrist bis zum 27. März 2020 gültig. Die Abverkaufsfrist ergibt sich aus dem Pflanzenschutzgesetz; die Aufbrauchfrist aus der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1914. Nach Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste entsorgungspflichtig. Die Angaben zu Zulassungsende, Abverkaufs- und Aufbrauchfristen und Entsorgungspflicht gelten auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels.

Weitere Informationen zum Zulassungsende der Pflanzenschutzmittel mit Quinoxyfen durch Zeitablauf am 30. April 2019 finden Sie auf der Webseite des BVL.


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