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BVL erteilt weitere Notfallzulassung für Pflanzenschutzmittel Exirel gegen Kirschessigfliege

29.05.2020 | Produktion | Rückstandsmonitoring

Quelle: Pflanzenschutzdienst NRW

Quelle: Pflanzenschutzdienst NRW

Auf Basis des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) Notfallzulassungen für das Pflanzenschutzmittel Exirel erlassen.

Demnach darf das Insektizid Exirel (Wirkstoff: Cyantraniliprole) zur Bekämpfung der Kirschessigfliege (Drosophila suzukii) an Roter, Weißer und Schwarzer Johannisbeere sowie an Heidelbeeren eingesetzt werden. Die Notfallzulassung für Exirel gilt im Zeitraum vom 1. Juni bis 28. September 2020, die für die Anwendung zugelassene Menge beträgt 1.950 Liter (ausreichend für ca. 1.300 Hektar). Da Exirel als bienengefährlich eingestuft ist, darf es nicht auf blühenden oder von Bienen beflogene Pflanzen sowie auf Unkräutern ausgebracht werden.

Nach Angaben des BVL war die Notfallzulassung für Exirel notwendig, da es aktuell nur wenige Behandlungsalternativen gegen die Kirschessigfliege in Beerenobst gibt, mit welchen kein ausreichender Wechsel des Wirkmechanismus zur Vermeidung von Resistenzen möglich ist. Weiterhin rechnet das BVL aufgrund der derzeitigen Witterungsbedingungen mit einem hohen Aufkommen der Kirschessigfliege in 2020 und verweist darauf, dass andere Bekämpfungs- oder Schutzmaßnahmen, wie z. B. das Einnetzen von Sträuchern, in der Praxis nur mit einem nicht vertretbaren Aufwand umsetzbar wären.

Weitere Informationen und Hintergründe zur Notfallzulassung für Exirel und zu allen weiteren aktuellen Notfallzulassungen finden Sie auf der Internetseite des BVL.


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