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BVL erweitert bestehende Zulassung für Pflanzenschutzmittel Teppeki

08.05.2020 | Produktion | Rückstandsmonitoring

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Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat die bestehende Zulassung des Pflanzenschutzmittels Teppeki (Zulassungsnr. 025691-00, Wirkstoff: Flonicamid) zum Einsatz gegen Blattläuse und Weiße Fliegen um zusätzliche Kulturen erweitert.

Hiernach darf das Insektizid ab sofort zusätzlich zur Bekämpfung von Blattläusen an Süß- und Sauerkirschen sowie von Weißen Fliegen und Blattläusen an Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl) und Rosenkohl eingesetzt werden.

Für die Anwendung von Teppeki an den vorgenannten Kulturen ist die Einhaltung der Auflage NB6621 (gem. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410) verpflichtend. Für die Anwendung an Süß- und Sauerkirschen gilt zusätzlich die Anwendungsbestimmung NT102.

Das Insektizid Teppeki besitzt bereits seit 2007 eine Zulassung für zahlreiche Kulturen, wie Kartoffeln, Winterweizen, Zuckerrüben, Hopfen, sowie im Gemüse- und Obstbau. Da Pflanzenschutzmittel mit den neonikotinoiden Wirkstoffen wie Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam nicht mehr im Freiland eingesetzt werden dürfen, wurde die bestehende Zulassung entsprechend erweitert.

Alle Hintergründe und Details zur Zulassungserweiterung für Teppeki sowie die geltenden Anwendungsbestimmungen, Auflagen und Wartezeiten, finden Sie in der Online-Datenbank zugelassener Pflanzenschutzmittel des BVL.


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