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BVL erlässt Notfallzulassung für Quickdown gegen Wurzelschosser an Stein- und Kernobst

09.04.2020 | Produktion | Rückstandsmonitoring

19 03 27 Notfallzulassung Curatio Kernobst

Zur Bekämpfung von Wurzelschossern an Stein- und Kernobst hat das Das Bundesamt für Verbraucherschutz (BVL) eine befristete Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel Quickdown erteilt.

Über die bestehende Zulassung hinaus und auf Grundlage des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 darf das Herbizid mit dem Wirkstoff Pyraflufen im Zeitraum vom 15. April bis zum 12. August 2020 zum Einsatz gebracht werden.

Eine Übersicht mit allen aktuellen Notfallzulassungen für die verschiedenen Kulturen und Zeiträume finden Sie auf der Internetseite des BVL.


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