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BVL: Notfallzulassungen für Benevia und Ordoval

15.06.2018 | Rückstandsmonitoring

BVL Pflanzenschutz

Das Bundesamt für Verbraucherschutz (BVL) hat auf Basis des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 Notfallzulassungen für die Insektizide Benevia (Wirkstoff: Cyantraniliprole) und Ordoval (Wirkstoff: Hexythiazox) erlassen.

Das Pflanzenschutzmittel Ordoval darf zwischen dem 1. Juni und dem 28. September 2018 zur Bekämpfung von Spinnmilben (Panonychus ulmi, Tetranychus urticae) an Gurken (Salatgurken, Gewürzgurken) angewendet werden.

Die Anwendung des Insektizids Benevia gegen Thripse an Zwiebeln (Bundzwiebeln) ist gemäß der Notfallzulassung zwischen dem 1. Juni und dem 28. September 2018 zulässig.

Genauere Informationen zu allen aktuellen Notfallzulassungen für die verschiedenen Kulturen und Zeiträume finden Sie auf der Internetseite des BVL.


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