Logo - QS. Ihr Prüfsystem für Lebensmittel

BVL - Notfallzulassungen für Spruzit Neu (Kernobst) und Proman (Feldsalat)

19.02.2019 | Produktion | Rückstandsmonitoring

Sachkundenachweis Pflanzenschutz

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat auf Basis des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 Notfallzulassungen für die Pflanzenschutzmittel Spruzit Neu (Wirkstoffe: Pyrethrine + Rapsöl) und Proman (Wirkstoff: Metobromuron) erteilt.

Das Insektizid Spruzit Neu darf über die bestehende Zulassung hinaus gegen Apfelblütenstecher in Kernobst (ökologischer Anbau) eingesetzt werden. Die Notfallzulassung gilt für den Zeitraum vom 15. Februar bis zum 14. Juni 2019.

Ab 20. Februar 2019 kann das Herbizid Proman zur Bekämpfung von einjährigen, zweikeimblättrigen Unkräutern (ausgenommen Klettenlabkraut) in Feldsalat über die bestehende Zulassung hinaus bis zum 19. Juni 2019 zum Einsatz kommen.

Weitere Informationen zu diesen und weiteren aktuellen Notfallzulassungen finden Sie auf der Internetseite des BVL.


zurück nach oben