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BVL widerruft Zulassung für Karate Zeon und KUSTI zur Anwendung an Salaten

18.01.2019 | Produktion | Rückstandsmonitoring

BVL Pflanzenschutz

Mit Wirkung zum 26. Januar 2019 widerruft das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die Zulassung für das Pflanzenschutzmittel Karate Zeon (Wirkstoff: Lambda-Cyhalothrin; Zulassungsnummer 024675-00) zur Anwendung an Salaten.

Damit sind diese Anwendungen des Pflanzenschutzmittels, das auch unter der Bezeichnung KUSTI (Zulassungsnummer 024675-60) vertrieben wird, ab sofort nicht mehr zulässig. Andere Anwendungen der Pflanzenschutzmittel sind von der Entscheidung nicht betroffen.

Hintergrund des Widerrufs

Regelmäßig werden in der EU die Rückstandshöchstgehalte (RHG) für Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe einer Überprüfung unterzogen. Im Zuge der Verordnung (EU) 2018/960 vom 5. Juli 2018 werden die RHG für den Wirkstoff lambda-Cyhalothrin ab dem 26. Januar 2019 in einigen Erzeugnissen abgesenkt.

Die abgesenkten RHG gelten für Erzeugnisse, die ab dem 26. Januar 2019 hergestellt oder in die EU eingeführt werden. Behandelte Erzeugnisse, die vor diesem Datum geerntet oder in die EU eingeführt wurden, sind somit auch nach diesem Stichtag verkehrsfähig, insofern sie die vor der Veröffentlichung der Verordnung (EU) 2018/960 geltenden RHG einhalten.

Weitere Informationen zum Widerruf finden Sie auf der Internetseite des BVL.


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