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Erfassung und Meldung von Befunddaten Schwein praxisnah angepasst

16.02.2018 | Schlachtung/Zerlegung | Schwein | Schwein

16 09 07 Befunddaten

Der Fachbeirat Rind und Schwein hat die Anforderungen zur Erfassung und Meldung von Befunddaten in der Schweineschlachtung konkretisiert und praxisgerechter gestaltet. Die Leitfäden Befunddatenerfassung in der Schweineschlachtung und Schlachtung/Zerlegung wurden daher zum 1. Februar 2018 geändert.

Schlachtbetriebe innerhalb Deutschlands, die mehr als 200 Mastschweine pro Woche schlachten, melden die Befunddaten einzeltierbezogen an die QS-Befunddatenbank. Wenn weniger als 200 Schweine pro Stunde geschlachtet und die Befunddaten durch die amtlichen Veterinäre nicht einzeltierbezogen erfasst werden, können die Daten zunächst in aggregierter Form gemeldet werden. Liegt die Schlachtleistung unter 200 Mastschweinen pro Woche, ist eine Meldung zunächst nicht erforderlich, kann jedoch weiterhin auf freiwilliger Basis erfolgen. Durch diese Einteilung werden die QS-Anforderungen an die Befunddatenerfassung und –meldung praxisnäher gestaltet. Alle Änderungen können dem Leitfaden Befunddaten in der Schweineschlachtung und der dazugehörigen Revisionsinformation entnommen werden.

Die Befunddatenerfassung muss auch von QS-zertifizierten Schlachtbetrieben im Ausland umgesetzt werden. Hier müssen die Befunde gemäß den Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 854/2004 erfasst werden. Die Betriebe müssen sicherstellen, dass die Befunde im eignen EDV-System erfasst und an den Tierhalter zurückgemeldet werden. Diese müssen die Möglichkeit haben, ihre Daten mit denen aller anderen Tierhalter, die den Schlachthof beliefern, vergleichen zu können, um möglichen Handlungsbedarf zu erkennen. Darüber hinaus müssen die Schlachtbetriebe der QS-Geschäftsstelle ab Juli 2018 quartalsweise eine Übersicht der Ergebnisse und eine Auswertung für alle QS-zertifizierten Tierhalter übermitteln. Eine Übersicht dieser Neuerungen finden Sie in der Revisionsinformation zum Leitfaden Schlachtung/Zerlegung.


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