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Futtermittelwirtschaft: Neuregelungen zu gegenseitigen Anerkennungen mit anderen Standardgebern

09.02.2018

Europa

Im Zuge von zuletzt mit anderen europäischen Standardgebern der Futtermittelwirtschaft geführten Harmonisierungsgesprächen haben sich aktuell Änderungen für einige gegenseitige Anerkennungen im QS-System ergeben.

Zusammen mit den Standardgebern AIC, GMP+ International und OVOCOM verständigte sich QS Ende Dezember 2017 auf eine gemeinsame Grundsatzvereinbarung für eine gegenseitige Anerkennung mit dem französischen Standardgeber OQUALIM. Die gegenseitige Anerkennung gilt seit dem 1. Januar 2018 und wurde zunächst auf einen Zeitraum von zwei Jahren befristet. Damit ist für QS zertifizierte Mischfutterhersteller der Weg in viele französische Markenfleischprogramme frei. Ein zusätzliches Audit für Mischfutterhersteller ist nicht mehr erforderlich. QS-zertifizierte Mischfutterhersteller, die eine Berücksichtigung für den OQUALIM-Standard wünschen, wenden sich bitte an die QS-Geschäftsstelle.

Daneben wurde die bereits für die Futtermittelwirtschaft bestehende Anerkennung der GMP+ Country Note Italien bis zum 30. Juni 2018 verlängert sowie die gegenseitige Anerkennung mit der AMA Agrarmarkt Austria um die Produktionsarten QS-Inspektionen für Kleinsterzeuger und Private Labelling erweitert.

Eine detaillierte Übersicht zu diesen und weiteren Änderungen finden Sie in der aktualisierten Anlage 10.1 Anerkannte Standards des Leitfadens Futtermittelwirtschaft (Revisionsstand: 30.01.2018) und der Revisionsinformation.


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