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Mögliche RHG-Absenkung für Chlorpropham in Kartoffeln

01.10.2019 | Produktion | Rückstandsmonitoring

19 07 10 Zulassung Für Pflanzenschutzmittel Wirkstoff Chlorpropham Läuft Aus

Um jegliches Risiko, die in der Zukunft neu festgesetzten Grenzwerte zu überschreiten, zu verhindern, empfiehlt die Firma Certis Europe Germany chlorprophamhaltige Produkte aus Ihrem Hause (Gro-Stop 1%DP, Gro-Stop Basis, Gro-Stop Ready und Gro-Stop Fog) in der Lagerperiode 2020/2021 nicht mehr einzusetzen.

Die Genehmigung für den Pflanzenschutzmittel-Wirkstoff Chlorpropham wurde im Zuge der Durchführungsverordnung (EU) 2019/989 nicht erneuert, wodurch in Deutschland am 31. Juli 2019 die Zulassungen für sämtliche Pflanzenschutzmittel, die den Wirkstoff enthalten, ausgelaufen ist. Für sie gilt eine Abverkaufsfrist bis zum 31. Januar 2020 sowie eine Aufbrauchfrist bis zum 8. Oktober 2020.

Obwohl aktuell auf EU-Ebene noch nicht über eine Absenkung des Rückstandshöchstgehaltes (RHG) für den Wirkstoff Chlorpropham in Kartoffeln entschieden wurde, ist davon auszugehen, dass diese nach Ende der Aufbrauchfrist abgesenkt werden. Aktuell wird auf europäischer Ebene die Festsetzung eines temporary MRL (tMRL= Übergangsgrenzwert) diskutiert, jedoch ist das Inkrafttreten, die Höhe des daraus resultierenden tMRL sowie der Zeitpunkt des Inkrafttretens noch unklar.


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