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NeemAzal-T/S - Notfallzulassung gegen Kartoffelkäfer

14.05.2020 | Produktion | Rückstandsmonitoring

Notfallzulassungen-BVL-1

Auf Basis des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eine befristete Notfallzulassung für NeemAzal-T/S (Wirkstoff: Azaridachtin) erteilt.

Danach darf das Pflanzenschutzmittel über die bestehende Zulassung hinaus zur Bekämpfung von Kartoffelkäfern an Kartoffeln im Zeitraum zwischen dem 6. Mai und 2. September 2020 mit maximal vier Anwendungen eingesetzt werden. Die Notfallzulassung gilt nur für den ökologischen Kartoffelanbau.

Weiterführende Informationen zur befristeten Notfallzulassung von NeemAzal-T/S sowie eine Übersicht mit allen aktuellen Notfallzulassungen für die verschiedenen Kulturen und Zeiträume finden Sie auf der Internetseite des BVL.


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