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Notfallzulassung für Benevia gegen Thripse an Bundzwiebeln

28.05.2020 | Obst, Gemüse, Kartoffeln | Rückstandsmonitoring

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Das Bundesamt für Verbraucherschutz (BVL) hat eine Notfallzulassung für das Insektizid Benevia erteilt. Danach darf das Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Cyantraniliprole gegen Thripse an Bundzwiebeln zwischen dem 1. Juni und dem 28. September 2020 zum Einsatz kommen.

Die für den Einsatz zugelassene Menge für Benevia beträgt 1.875 Liter (ausreichend für ca. 1.250 Hektar). Da Benevia als bienengefährlich (B1) eingestuft wird, darf das Insektizid nicht auf blühenden oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden oder auf Unkräuter eingesetzt werden.

Das BVL erachtet die Notfallzulassung für Benevia als notwendig, da Thripse in Zwiebeln – insbesondere bei hohen Temperaturen - mit den bereits zugelassenen Pflanzenschutzmitteln nur schwer bekämpft werden können und schon teilweise Resistenzen entwickelt haben. Nach Angaben des BVL sollte Benevia aber erst zum Einsatz kommen, wenn mit den regulär zugelassenen Pflanzenschutzmitteln keine ausreichende Wirksamkeit erzielt wird.

Weitere Details und Hintergründe zur erteilten Notfallzulassung für Benevia finden Sie auf der Internetseite des BVL.


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