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Notfallzulassung für Anwendung von Karate Zeon an Birnen

23.02.2018 | Rückstandsmonitoring

Notfallzulassungen-BVL-1

Auf Grundlage des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eine Notfallzulassung für die Anwendung von Karate Zeon erteilt.

Über die bestehende Zulassung hinaus ist der Einsatz des Pflanzenschutzmittels mit dem Wirkstoff lambda-Cyhalothrin gegen die Rotbeinige Baumwanze (Pentatoma rufipes) an Birnen vom 1. März bis zum 28. Juni 2018 zulässig.

Eine detaillierte Übersicht aller aktuellen Notfallzulassungen für die verschiedenen Kulturen und Zeiträume finden Sie auf der Internetseite des BVL.


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