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Notfallzulassung für Insegar gegen Pflaumenwickler an Pflaumen, Zwetschen und Mirabellen

12.05.2020 | Produktion | Rückstandsmonitoring

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Obsterzeuger können ab Mitte Mai im Kampf gegen Pflaumenwickler auf das Insektizid Insegar zurückgreifen. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat auf Basis des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 eine Notfallzulassung für den insektenspezifischen Wachstumsregulator mit dem Wirkstoff Fenoxycarb erteilt.

Diese gilt für die Bekämpfung von Pflaumenwicklern (Cydia funebrana) an Spätsorten von Pflaumen, Zwetschen und Mirabellen im Zeitraum vom 15. Mai bis zum 11. September 2020.

Eine detaillierte Übersicht aller aktuellen Notfallzulassungen für die verschiedenen Anwendungen und Zeiträume finden Sie auf der Internetseite des BVL.


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