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Notfallzulassung für Karate Zeon zum Einsatz an Äpfeln und Birnen

18.03.2020 | Produktion | Rückstandsmonitoring | Labore

19 03 27 Notfallzulassung Curatio Kernobst

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat auf Basis des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 eine Notfallzulassung für die Anwendung des Pflanzenschutzmittels Karate Zeon erteilt.

Hiernach darf das das Insektizid mit dem Wirkstoff lambda-Cyhalothrin über die bestehende Zulassung hinaus gegen Rotbeinige Baumwanzen (Pentatoma rufipes), Grüne Reiswanzen (Nezara viridula), Grüne Stinkwanzen (Palomena prasina), Graue Gartenwanzen (Rhaphigaster nebulosa), Marmorierte Baumwanzen (Halymorpha halys) und Beerenwanzen (Dolycoris baccarum) an Äpfeln und Birnen zum Einsatz gebracht werden. Die Notfallzulassung gilt für den Zeitraum vom 25. März bis zum 22. Juli 2020.

Eine detaillierte Übersicht aller aktuellen Notfallzulassungen für die verschiedenen Kulturen und Zeiträume finden Sie auf der Internetseite des BVL.


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