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Notfallzulassung für Isomate CLR MAX IT zur Bekämpfung von Apfelschalenwicklern

24.04.2020 | Produktion | Rückstandsmonitoring

19 03 27 Notfallzulassung Curatio Kernobst

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat zur Bekämpfung des Apfelschalenwicklers (Adoxophyes orana) an Äpfeln eine Notfallzulassung für Isomate CLR MAX IT erteilt.

Auf Basis des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 darf die mit Pheromonen angereicherte Verwirrungstechnik (Wirkstoffe: (E,E)-8,10-Dodecadien-1-ol + (Z)-11-Tetradecen-1-yl-acetat + (Z)-9-Tetradecen-1-yl-acetat + Dodecan-1-ol + Tetradecan-1-ol) über die bestehende Zulassung hinaus im Zeitraum vom 17. April bis zum 14. August 2020 gegen Apfelwickler eingesetzt werden.

Weitere Informationen zu dieser bzw. zu allen weiteren aktuellen Notfallzulassungen für die verschiedenen Kulturen und Zeiträume finden Sie auf der Webseite des BVL.


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