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Notfallzulassung für Spruzit Neu gegen Birnenknospenstecher im ökologischen Birnenanbau

01.08.2019 | Rückstandsmonitoring

Notfallzulassungen-BVL-1

Das Insektizid Spruzit Neu (Wirkstoffe: Pyrethrine und Rapsöl) darf über die bestehende Zulassung hinaus zur Bekämpfung des Birnenknospenstechers (Anthonomus pyri) an Birnen eingesetzt werden. Die Notfallzulassung wurde vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) auf Grundlage des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 erteilt.

Die Notfallzulassung für Spruzit Neu gilt für den Zeitraum vom 1. August bis zum 28. November 2019 und ist auf die Anwendung im ökologischen Birnenanbau beschränkt.

Eine detaillierte Übersicht aller aktuellen Notfallzulassungen für die verschiedenen Kulturen und Zeiträume finden Sie auf der Internetseite des BVL.


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