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Jungpflanzenanzucht im Gewächshaus - Notfallzulassung für Verimark gegen Kleine Kohlfliege an Kopf- und Blumenkohlen

18.03.2019 | Rückstandsmonitoring

Notfallzulassungen-BVL-1

Auf Grundlage des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eine Notfallzulassung für das Insektizid Verimark erlassen.

Danach darf das Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Cyantraniliprole bei der Jungpflanzenanzucht in Gewächshäusern gegen Kleine Kohlfliegen an Kopf- und Blumenkohlen eingesetzt werden. Die Notfallzulassung ist auf den Zeitraum vom 21. März bis zum 18. Juli 2019 beschränkt.

Eine Übersicht mit allen aktuellen Notfallzulassungen für die verschiedenen Kulturen und Zeiträume finden Sie auf der Internetseite des BVL.


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