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Notfallzulassungen für ABC-V14 gegen Apfelwickler und Movento SC 100 gegen Maulbeerschildlaus

31.05.2019 | Produktion | Rückstandsmonitoring

19 05 31 Notfallzulassungen ABC V14 Movento SC

Auf Grundlage des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz (BVL) zwei Notfallzulassungen für die Pflanzenschutzmittel ABC-V14 (Wirkstoff: Cydia pomonela Granulosevirus Isolat V14) und Movento 100 SC (Wirkstoff: Spirotetramat) erteilt.

Das Insektizid ABC-V14 darf bei ökologisch wirtschaftenden Betrieben mit nachgewiesenen Resistenzproblemen zur Bekämpfung des Apfelwicklers (Cydia pomonella) in Kernobst zum Einsatz gebracht werden. Die Notfallzulassung ist für den Zeitraum vom 16. Mai bis zum 12. September 2019 beschränkt.

Bei Befall der Maulbeerschildlaus (Pseudaulacaspis pentagona) an Johannisbeere und Stachelbeere können Obsterzeuger ab dem 15. Juni 2019 auf das Insektizid Movento SC 100 über die bestehende Zulassung hinaus zurückgreifen. Gemäß der vom BVL erteilten Notfallzulassung darf das Pflanzenschutzmittel hier bis zum 12. Oktober 2019 eingesetzt werden.

Weitere Informationen und Hintergründe zu diesen und allen weiteren aktuellen Notfallzulassungen finden Sie auf der Internetseite des BVL.


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