Logo - QS. Ihr Prüfsystem für Lebensmittel

Notfallzulassungen für Benevia im Gemüseanbau

21.06.2019 | Produktion | Rückstandsmonitoring

BVL Pflanzenschutz

Das Bundesamt für Verbraucherschutz (BVL) hat mehrere jeweils 120 Tage gültige Notfallzulassungen für das Insektizid Benevia erteilt, die ausschließlich für den Gemüsebau gelten.

Danach darf das Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Cyantraniliprole über die bestehende Zulassung hinaus zur Bekämpfung der Kleinen Kohlfliege an Rettich, Wirsing und Brokkoli, gegen Thripse an Bundzwiebeln sowie gegen Möhrenfliegen an Möhren vom 18.06.2019 bis 15.10.2019 zum Einsatz kommen. Regulär besitzt Benevia in Deutschland bereits eine Zulassung für die Bekämpfung von Kartoffelkäfern in Kartoffeln. Der Wirkstoff Cyantraniliprole wurde 2016 in der EU bis 2026 zur Anwendung in Pflanzenschutzmitteln genehmigt.

Weitere Details und Hintergründe zu den erteilten Notfallzulassungen für Benevia finden Sie auf der Internetseite des BVL.


zurück nach oben